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Laser, Waffenlichter, digitale Zielgeräte: Rechtslage DE und AT

Welche Holosun-Produktgruppen in Deutschland für Private verboten sind, was in Österreich gilt und was für FR, IT, CZ und IE gilt – keine Rechtsberatung.

Aktualisiert am 24.09.2026

Holosun P.ID Waffenlicht (1)

Wichtiger Hinweis

Dieser Beitrag ist keine Rechtsberatung. Er fasst zusammen, was aus Gesetzestexten, Behördendokumenten und den Kennzeichnungen des EU-Generalimporteurs hervorgeht, Stand 23. September 2026. Verbindlich ist die zuständige Behörde – in Deutschland das Bundeskriminalamt (Feststellungsbescheid nach § 2 Abs. 5 WaffG) bzw. die Waffenbehörde, in Österreich die Waffenbehörde bzw. für die Jagd die Landesbehörde. Kläre die Zulässigkeit vor Erwerb oder Nutzung dort.

Um welche Holosun-Produkte es geht

Reflexvisiere, Röhrenvisiere, Magnifier und das MP3X sind in Deutschland und Österreich waffenrechtlich unproblematisch: Sie beleuchten oder markieren das Ziel nicht und haben keinen Bildwandler; holosun.eu kennzeichnet sie mit „BKA Genehmigungspflicht: nein“. Relevant sind vier andere Gruppen:

  • Sichtbare Ziellaser (5 mW, Klasse 3R): LE117R/G, IRIS-1-RD/GR, RML/RMLT-RD/GR, P.ID-PLUS sowie der sichtbare Anteil von LE221/321/420, IRIS-2/3/4, P.ID-DUAL/PRO, ARO-EVO-DUAL und AEMS-EVO-DUAL.
  • IR-Laser und IR-Aufheller (IR-Zielpunktlaser unter 0,7 mW, Klasse 1 laut Hersteller): LE117IR, IRIS-1-IR, IRIS-2/3/4, IRIS-ARC, RML/RMLT-IR, P.ID-DUAL/PRO, RAID-BZ-IR, die DUAL-Visiere.
  • Weißlicht-Waffenlichter: P.ID, P.ID-HC, P.ID-K, RAID sowie der Lichtanteil von P.ID-PLUS/DUAL/PRO, LE321/420 und IRIS-4.
  • Digitale Zielgeräte mit Wärmebild oder Nachtsicht und integriertem Absehen: DRS-TH, DRS-NV, DPS-TH. Vorsatz-, Aufsatz- oder Handgeräte bietet Holosun in den Katalogen 2026 nicht an.

Der EU-Katalog 2026 kennzeichnet genau diese Gruppen mit „Genehmigungspflichtig in DE“ bzw. „Verkauf in DE nur an Behörden“; auf holosun.eu tragen sie das Attribut „BKA Genehmigungspflicht: ja“ – auch reine Weißlichter wie P.ID und RAID. Die Behördenmodelle HS403R-TAC und HS503R-TAC sind einfache Rotpunktvisiere; ihre Kennzeichnung „nur an Behörden“ ist eine Vertriebsentscheidung des Importeurs, keine waffenrechtliche Vorgabe.

Deutschland

Anlage 2 Abschnitt 1 Nr. 1.2.4 WaffG zählt zu den verbotenen Gegenständen: (1.2.4.1) für Schusswaffen bestimmte Vorrichtungen, die das Ziel beleuchten („z. B. Zielscheinwerfer“) oder markieren („z. B. Laser oder Zielpunktprojektoren“), und (1.2.4.2) Nachtsichtgeräte und Nachtzielgeräte mit Montagevorrichtung für Schusswaffen sowie Nachtsichtvorsätze und -aufsätze mit Bildwandler oder elektronischer Verstärkung. Erwerb, Besitz und Handel sind Privatpersonen untersagt. Ausnahmen gelten für Behörden (§ 40 Abs. 2) und per Einzelfallentscheidung des BKA (§ 40 Abs. 4).

Die Jägerausnahme in § 40 Abs. 3 Satz 4 (seit Februar 2020) erlaubt Jagdscheininhabern ausschließlich Nachtsichtvorsätze und -aufsätze für jagdliche Zwecke. Die Holosun-Geräte DRS-TH, DRS-NV und DPS-TH sind Zielgeräte mit integriertem Absehen und bleiben nach dem bayerischen Vollzugsschreiben zur Nachtsichttechnik ausdrücklich verboten. Ob Jäger separate Lichtquellen oder IR-Strahler nutzen dürfen, legen die Länder unterschiedlich aus (das bayerische Schreiben bejaht es, die DJV-Übersicht von 2021 verneint es) – hier ist die eigene Landesbehörde zu fragen. Jagdlich kommt § 19 Abs. 1 Nr. 5a BJagdG mit Länderausnahmen für Schwarzwild hinzu. Für Deutschland ist die Laserklasse nachrangig: Das Verbot greift unabhängig von der Leistung. Das DWJ schreibt zu mehreren 2026er Holosun-Modellen, sie seien in Deutschland „nur mit BKA-Ausnahmegenehmigung“ erhältlich.

Österreich

Das Waffengesetz 1996 enthält in § 17 (konsolidierte Fassung vom 20. August 2026) keine Verbotsnorm für Ziellaser, Waffenlichter oder Nachtzielgeräte; Z 5 betrifft nur Schalldämpfer. Der frühere Tatbestand „Gewehrscheinwerfer“ wurde laut Niederösterreichischem Jagdverband mit 1. Januar 2019 gestrichen. Waffenrechtlich sind die genannten Holosun-Gruppen in Österreich damit nicht verboten.

Anders das Jagdrecht, das Landessache ist. In Salzburg verbietet § 70 Abs. 3 lit. a des Jagdgesetzes Waffen mit künstlichen Nachtzielhilfen; seit 1. Januar 2026 sind sie nach Abs. 3b für Biber, Beutegreifer, Schwarzwild und invasive Arten erlaubt, ein Verstoß führt zum Entzug der Jagdkarte für fünf Jahre. In Niederösterreich ist die Nutzung seit 2020 mit Zustimmung des Jagdleiters und Kurs bzw. dreijähriger Jagdkarte möglich. Übrige Bundesländer und österreichische Produktsicherheitsvorgaben für Laser der Klasse 3R wurden nicht geprüft.

Frankreich, Italien, Tschechien, Irland

Für diese Märkte haben wir die Rechtslage nur in Teilen geprüft; „zu prüfen“ bedeutet, dass uns der Normtext nicht vorliegt.

Produktgruppe DE AT FR IT CZ IE
Reflexvisiere ohne Laser/Licht/Bildwandler frei frei keine Norm gefunden, zu prüfen keine Norm gefunden, zu prüfen frei (nur Laser/Nachtsicht als verbotenes Zubehör genannt) nach Wortlaut nicht erfasst, zu prüfen
Sichtbare Ziellaser verboten für Private (Nr. 1.2.4.1) kein Verbot im WaffG; Produktsicherheit zu prüfen Laser über Klasse 2 nicht an Private (Décret 2007-665/2012-1303); Kat. A2 zu prüfen Vermarktung ab Klasse 3 untersagt (Ordinanza 1998); Tragen ab 3B strafbar; waffenrechtlich zu prüfen verbotenes Zubehör Kat. A (Zákon 119/2002); neues Gesetz 90/2024 zu prüfen Restricted Firearm (S.I. 21/2008)
IR-Laser / IR-Aufheller verboten für Private (Nr. 1.2.4.1) kein Verbot im WaffG; jagdlich länderabhängig wie sichtbare Laser (über Klasse 2) zu prüfen wie sichtbare Laser Restricted Firearm
Weißlicht-Waffenlichter verboten für Private als Zielscheinwerfer; jagdliche Länderregeln zulässig (seit 1.1.2019); jagdlich länderabhängig zu prüfen zu prüfen erlaubt zu prüfen
Digitale Zielgeräte (DRS/DPS) verboten für Private (Nr. 1.2.4.2); Jägerausnahme greift nicht kein Verbot im WaffG; jagdlich länderabhängig (Salzburg, NÖ) ggf. Kat. A2, zu prüfen zu prüfen verbotenes Zubehör Kat. A; Ausnahme für Jäger möglich; neues Gesetz zu prüfen Restricted Firearm

Zu Irland: Der Firearms Act 1925 zählt Zieloptiken „with a light beam“, mit elektronischer Lichtverstärkung oder Infrarot-Einrichtung zu den Bestandteilen einer Feuerwaffe; nach einer Mitteilung von Department of Justice und Garda (Dezember 2022) sind sie Restricted Firearms und nur mit entsprechendem Certificate erwerbbar. Zu Tschechien: Nach Zákon 119/2002 § 4 sind Laser- und Nachtsicht-Zielgeräte verbotenes Zubehör der Kategorie A, Waffenlampen erlaubt; für Jäger sind Ausnahmegenehmigungen vorgesehen. Das seit 1. Januar 2026 wirksame Gesetz 90/2024 Sb. wurde nicht im Volltext geprüft.

Was das für Käufer bedeutet

Für Privatkunden in Deutschland kommen aus dem Holosun-Sortiment nur Reflexvisiere, Röhrenvisiere, Magnifier, das MP3X und Zubehör in Betracht. In Österreich sind waffenrechtlich zusätzlich Waffenlichter zulässig; Laser und digitale Zielgeräte sind nicht verboten, ihre jagdliche Nutzung ist aber je Bundesland eingeschränkt oder untersagt. Nochmals: Keine Rechtsberatung; verbindlich ist die zuständige Behörde. Die frei verkäuflichen Produktfamilien zeigt die Markenseite Holosun.

Quellen

  1. WaffG Anlage 2 (Waffenliste), Abschnitt 1 Nr. 1.2.4 (abgerufen am 2026-09-23)
  2. WaffG § 40 (abgerufen am 2026-09-23)
  3. Gemeinsames Vollzugsschreiben Bayern zur Nachtsichttechnik (Kopie pirsch.de) (abgerufen am 2026-09-23)
  4. DJV-Übersicht Nachtzieltechnik in den Ländern (03/2021) (abgerufen am 2026-09-23)
  5. Waffengesetz 1996 (AT) § 17 – RIS (abgerufen am 2026-09-23)
  6. NÖ Jagdverband – Info zur Waffengesetznovelle (abgerufen am 2026-09-23)
  7. Salzburger Jägerschaft – Kundmachung Jagdgesetznovelle 2025 (abgerufen am 2026-09-23)
  8. Policie ČR – „Zakázaný doplněk zbraně“ (abgerufen am 2026-09-23)
  9. MV ČR – Novela zákona o zbraních (abgerufen am 2026-09-23)
  10. Zákon č. 90/2024 Sb. o zbraních a střelivu (abgerufen am 2026-09-23)
  11. Décret n° 2012-1303 (Kopie) (abgerufen am 2026-09-23)
  12. Silicate Systems „Infrarouge & laser IR en France“ (abgerufen am 2026-09-23)
  13. Italien – L. 110/1975 Art. 4 (Gazzetta Ufficiale) (abgerufen am 2026-09-23)
  14. Italien – Ordinanza Ministero della Salute 16.7.1998 (Kopie) (abgerufen am 2026-09-23)
  15. Irland – Firearms Act 1925 s. 1 (revised) (abgerufen am 2026-09-23)
  16. Irland – Deer Alliance (Garda-/Department-of-Justice-Mitteilung) (abgerufen am 2026-09-23)
  17. HOLOSUN Produktkatalog 2026 DE/ENG (EU) (abgerufen am 2026-09-23)
  18. Holosun 2026 Product Catalog (US) (abgerufen am 2026-09-23)
  19. holosun.eu Produktseite P.ID (70157062) (abgerufen am 2026-09-23)
  20. holosun.eu Produktseite RAID (70159899) (abgerufen am 2026-09-23)
  21. DWJ 08/2026 „Holosun: Produktoffensive“ (PDF auf holosun.eu) (abgerufen am 2026-09-23)